Der Elternbeirat stellt sich vor:

Der Elternbeirat stellt sich vor:

Mitglieder des Elternbeirats im Schuljahr 2021/22 und 22/23

 

Frau Gigl (1. Vorsitzende) 
Frau Kreutz (Stellvertreterin)   
Frau Bauriedl (Schriftführerin) 
Frau Keskin
Frau Eisner
Frau Reitinger
Frau Rako
FrauScholle
Frau Peller
 Frau Porada
Frau Stutz

 
Bild 2024 01 11 163223082Das neue Info-Portal „ElternMitWirkung“ des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet umfassende Antworten zur Elternmitarbeit an Schulen. Hier geht's zum neuen Eltern-Info-Portal des Kultusministeriums:
www.elternmitwirkung.bayern
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern der Schulfamilie
  • Kooperation mit dem Förderverein der Grundschule Oberschleißheim in der Parksiedlung
  • Präsenz an Elternabenden / Schuleinschreibungen
  • Mitgestaltung von Schulveranstaltungen

Zur Festlegung über die Arbeit des Elternbeirats: https://km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/elternbeirat.html

Unser Ziel als Elternbeirat ist es, dass Ihre Kinder eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit verbringen.

Bei Anregungen, Problemen oder Unterstützungsbedarf sind wir gerne für Sie da.

Jederzeit können Sie per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen:

elternbeirat-gs.parksiedlung@oberschleissheim.de

Geschäftsordnung des Elternbeirats der Grundschule in der Parksiedlung Oberschleißheim

 

Stand: März 2018

Vorbemerkungen
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schüler und somit ein Organ der Schule. Die wichtigsten Regelungen finden sich im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) - Artikel 64 bis 69 - sowie in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) - §§ 13 bis 15. Gemäß BayEUG Art. 66, Abs. 1, Satz 3 hat der Elternbeirat einer Schule das Recht sich eine Geschäftsordnung zu geben. Diese Geschäftsordnung soll als freiwillige Vereinbarung die Arbeit des EB der Grundschule in der Parksiedlung regeln. Sie basiert auf den Vorschriften des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes und der Bayerischen Schulordnung.

§ 1 Wahl des Elternbeirats

(1) Der Elternbeirat (EB) der Grundschule in der Parksiedlung Oberschleißheim (kurz genannt: Grundschule Parksiedlung) besteht grundsätzlich aus mindestens fünf, höchstens zwölf Mitgliedern.

(2) Der/Die Vorsitzende des Elternbeirats aus dem vorangegangenen Schuljahr lädt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung innerhalb einer angemessenen Frist nach Schulbeginn schriftlich die Elternschaft der Klassen zur Elternbeiratswahl ein.

Wahlberechtigt sind die Erziehungsberechtigten aller Kinder in der Grundschule Parksiedlung. Für jedes Kind kann eine Stimme abgegeben werden.

Für jedes Kind, das die Grundschule Parksiedlung besucht, kann sich jeweils ein Erziehungsberechtigter als Kandidat zur Wahl des EB aufstellen lassen.

Die Wahl zum Elternbeirat sollte bis spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn durchgeführt werden.

Die Wahl erfolgt als Briefwahl. Ein Kandidat kann sich durch schriftliche Erklärung bei der Schulleitung zur Verfügung stellen.

Die Wahl wird mit Stimmzetteln geheim durchgeführt. Auf den Stimmzetteln sind alle Bewerber aufgeführt.

Für jeden Bewerber darf nur eine Stimme abgegeben werden. Maximal dürfen so viele Stimmen abgegeben werden, wie Mitglieder geplant sind. Gewählt sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen. Bei Stimmengleichheit wird durch Stichwahl entschieden. Die übrigen Gewählten sind Ersatzleute in der entsprechenden Reihenfolge.

Es muss eine Niederschrift über die Wahl angefertigt werden. (3) Die neuen Mitglieder des EB wählen aus ihrer Mitte die Funktionsträger (Vorsitzende/ Vorsitzender und Stellvertreterin/Stellvertreter) und den/die Schriftführer/in sowie den/die Kassenführer/in. Es können weitere Funktionsträger bestimmt werden (z.B. für Aufgaben von besonderer Bedeutung). Gewählt ist die Person, die die einfache Mehrheit erhält, mittels öffentlicher Abstimmung in Form von Handzeichen. Eine geheime Wahl kann auf Antrag eines Mitglieds durchgeführt werden.

Die Wahl von zwei Stellvertreterin/innen ist möglich. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit der Arbeitsumfang auf mehrere Personen verteilt werden kann.

Die Leitung dieser Wahlen obliegt der/dem Vorsitzenden. Wahlberechtigt sind nur die gewählten und anwesenden EB-Mitglieder. Eine Briefwahl findet nicht statt. Wählbar sind auch abwesende Personen, wenn eine entsprechende Einverständniserklärung (schriftlich) vorliegt. Eine Person, die in Abwesenheit gewählt wurde, muss innerhalb einer Woche schriftlich die Annahme der Wahl gegenüber der/dem Vorsitzenden erklären.

§ 2 Amtszeit des Elternbeirats

Die Amtszeit des EB beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und dauert bis zur Wahl des neuen EB im folgenden Schuljahr. Die Tätigkeit im EB ist ehrenamtlich. Die Mitgliedschaft im EB kann jederzeit ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Daraus entstehen keine Auswirkungen auf die Tätigkeit als KlassenElternsprecher/in.

Scheidet ein EB-Mitglied aus, rückt die Person nach, die bei der Wahl zum EB die nächst höhere Stimmenzahl erreicht hat (Ersatzperson). Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das Los.

§ 3 Aufgaben der/des Vorsitzenden oder der Stellvertreterin/des Stellvertreters

Zu den Aufgaben der/des Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter/in gehören insbesondere:

  • die Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen des EB;
  • die rechtzeitige Versendung der Einladungen (1-Woche vor Termin) mit Angabe einer Tagesordnung;
  • die Leitung der EB-Sitzung;
  • die Ausführung der Beschlüsse der Versammlung bzw. die Überwachung der Ausführung;
  • die Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Elternbeirats;
  • die regelmäßige und umfassende Information aller KES;
  • die Information der Erziehungsberechtigten über die Tätigkeit des EB;
  • Kontakt zur Schulleitung;
  • die Vertretung des EB im Gemeinsamen Elternbeirat; • die Vertretung des EB gegenüber der Kommune bzw. dem Aufwandsträger;
  • die offizielle Vertretung der Elternschaft gegenüber der Öffentlichkeit.

§ 4 Sitzungen des Elternbeirats

Die/Der Vorsitzende beruft den EB nach Bedarf zu den Sitzungen ein, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Die/Der Vorsitzende muss den EB einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder es beantragt.

Die Sitzungen des EB sind nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder des EB.

Teilnehmen können:

  • die gewählten KES, die nicht Mitglied des EB sind
  • die vom EB berufenen Berater/innen
  • die Schulleitung und ihre Vertretung
  • die Mitarbeiter der Jugendsozialarbeit der Grundschule Parksiedlung
  • Vorstandsmitglieder des Fördervereins

Weitere Teilnehmer können je nach Themengebiet zusätzlich eingeladen werden.

Die Vertretung des Aufwandsträgers und die Schulleitung müssen vom EB zu den von ihnen genannten Angelegenheiten in der Sitzung gehört werden. Der EB kann die Anwesenheit der Vertretung des Aufwandsträgers und der Schulleitung verlangen.

Besprechungen und Beratungen der KES außerhalb von Sitzungen sind zulässig.

Zu den Sitzungen wird mit einer Frist von mindestens einer Woche vorher eingeladen. Terminänderungen werden so schnell wie möglich bekannt gegeben.

§ 5 Beschlussfassung

Der EB ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Auf Verlangen eines Drittels der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgt eine geheime, schriftliche Abstimmung.

Außerhalb von Sitzungen des Elternbeirats ist die Beschlussfassung durch elektronisch und/oder telefonische Abstimmung – mit einer Frist von mindestens 7 Tagen sowie den Tag des Fristablaufs möglich, sofern alle Mitglieder des Elternbeirats informiert wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder einschließlich der/des Vorsitzenden ihre Stimme abgegeben haben. Ein Beschluss wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Die Abstimmung wird mit den einzelnen Ergebnissen (Zustimmung/Ablehnung) schriftlich protokolliert. Im Anschluss wird der gefasste Beschluss elektronisch an alle Mitglieder des EB übermittelt. In der nächsten EB-Sitzung wird der entsprechende Beschluss im Protokoll vermerkt.

§ 6 Vertraulichkeit der Sitzungen

Die Sitzungen des Elternbeirats, insbesondere die als vertraulich bezeichneten Themen sowie alle privaten Angelegenheiten von Personen, unterliegen der Geheimhaltung. Dies gilt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft im EB. Ansonsten darf über offenkundige Tatsachen sowie über die Ergebnisse von Beschlüssen in geeigneter Form informiert werden.

§ 7 Protokollführung

Über jede Versammlung des EB ist ein Protokoll anzufertigen. Es enthält:

  • Angaben zu Ort, Beginn und Ende der Sitzung
  • eine Liste der Teilnehmer/innen
  • eine Niederschrift der Sachanträge
  • die Zusammenfassung der gefassten Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis.

Jedes Mitglied kann für jeden Tagesordnungspunkt Protokollerklärungen abgeben, welche - auf Antrag - wortwörtlich in das Protokoll übernommen werden müssen.

Das vorläufige Protokoll wird nach der Sitzung an alle Mitglieder und die Schulleitung versandt. Die Genehmigung des Protokolls erfolgt in der darauffolgenden Elternbeiratssitzung. Änderungswünsche müssen bis dahin der/dem Vorsitzenden mitgeteilt werden. Das endgültige Protokoll wird nach der Genehmigung ebenfalls an alle Mitglieder und der Schulleitung versandt.

Diese Protokolle sind von allen Anwesenden vertraulich zu behandeln.

Das endgültige Protokoll ist an alle Elternbeiratsmitglieder weiterzuleiten. Auch die Schulleitung und die Klassenelternsprecher erhalten hiervon eine Abschrift. Die in der Sitzung besprochenen Gegenstände und Beschlüsse, die nicht der Verschwiegenheitsverpflichtung gem. § 15 Abs. 5 BaySCHO unterliegen, können bekannt gemacht werden.

§ 8 Vertretung des Elternbeirats

Die/der Elternbeiratsvorsitzende und/oder die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Elternbeirat bei allen Angelegenheiten. Durch Beschluss des Elternbeirats können in einzelnen Angelegenheiten auch andere Elternbeiratsmitglieder mit der Außenvertretung beauftragt werden. Bei Zuwiderhandlung in der Außenvertretung kann mit einem Beschluss mit einfacher Mehrheit der Ausschluss aus dem Elternbeirat erfolgen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.

§ 9 Arbeitsgruppen

Bei Bedarf bilden sich aus dem Kreis der Eltern, der Klassenelternsprecher und deren Vertretern Arbeitsgruppen. Aktuell sind es: Nikolausbesuch – Lichterfest Faschingskrapfen – Ostermarkt – Ostereiersuche – Schuleinschreibung – Maifest oder Sommerfest – Fußballturnier - Abschlusssteine bemalen

Bei Bedarf können weitere Arbeitsgruppen gebildet werden oder es kann auf einzelne Arbeitsgruppen verzichtet werden. Diese Arbeitsgruppen sind Bestandteil der Elternbeiratstätigkeit.

§ 10 Spenden und Spendenbescheinigungen

Der EB darf nach Rücksprache mit der Schulleitung anlässlich von schulischen Veranstaltungen, schriftlich und auf der Homepage der Schule zu Spenden für schulische Zwecke aufrufen. Die Spenden werden auf dem Konto des Fördervereins von dem Kassierer des Fördervereins verwaltet und dürfen nur zweckentsprechend verwendet werden.

Auf Antrag kann hierzu vom Förderverein eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

§ 11 Inkrafttreten, Änderung der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung ist mit 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten beschlossen worden; sie trat am 08.03.2018 in Kraft.

Änderungen sind nur mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten EB-Mitglieder möglich. Eine Abweichung von den genannten Vorschriften des BayEUG und der BaySchO ist nicht zulässig.

Oberschleißheim, den 07.03.2018

Stefanie Fochler
Vorsitzende

Sven Mielke
1. stellvertretender Vorsitzender

Michael Schleusener
2. stellvertretender Vorsitzender

Der Gemeinsame Elternbeirat der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (GEB) informiert
 
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Der GEB für das Schuljahr 2017/18 und der neue Vorstand: Susan Schaedlich (5. v.r.), Stefanie Fochler (6. v.r.) und Heike Laser (2. v.r.)
Schon im vergangenen Schuljahr 2016/17 wurde in Oberschleißheim der Gemeinsame Elternbeirat der Oberschleißheimer Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (GEB) gegründet. Er bildet die Dachorganisation der Elternbeiräte der einzelnen Schulen, Horte, Kindergärten und Krippen und erleichtert gerade bei einrichtungsübergreifenden Themen die Vernetzung sowie die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Einrichtungen und Eltern. Im Rahmen des ersten Zusammentreffens des GEB im neuen Schuljahr am 07. November wurde neben den jährlich erforderlichen Neuwahlen eine Zwischenbilanz zu den bisherigen Themen gezogen und die Schwerpunktthemen für das neue Schuljahr abgestimmt.
Mit Susan Schädlich (erste Vorsitzende), Stefanie Fochler (stellvertretende Vorsitzende) und Heike Laser (Schriftführerin) haben erfreulicherweise wieder erfahrene Elternvertreter die Aufgabe übernommen, den GEB durch das begonnene Schuljahr zu leiten.
Die Themenschwerpunkte im Schuljahr 2016/2017 waren unter anderem: Sicherstellung der Nachmittagsbetreuung für die Grundschüler in der Parksiedlung ab dem Schuljahr 2017/2018, Neubau und Sanierung auf dem Gelände der Grundschule in der Parksiedlung, Harmonisierung der Schließtage der Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie das Angebot von Ferienbetreuung.
Auf frühzeitige Initiative des GEB hin wurden das Angebot der Mittagsbetreuung in den neuen Räumen erweitert sowie die vierte Hortgruppe wieder einmal verlängert, sodass für die Grundschüler in der Parksiedlung für das Schuljahr 2017/18 eine ausreichende Nachmittagsbetreuung zur Verfügung steht. Zudem wird auch wieder eine sechswöchige Ferienbetreuung für die Kinder der Ganztagesklassen angeboten. Beim Hortneubau konnte der GEB die Gemeinde jedoch leider nicht von den Vorteilen eines Alternativkonzeptes in Form eines erweiterten Anbaus zur Nutzung als Schulgebäude überzeugen.
Themen wie die Bauaktivitäten und der Sanierungsbedarf an der Grundschule Parksiedlung und die Harmonisierung der Schließzeiten werden uns sicher auch im Schuljahr 2017/2018 weiter beschäftigen. Zu beiden Themen haben uns die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat nun für die Zukunft eine aktive Einbindung versprochen, was wir als Elternvertreter sehr begrüßen. Auch beim Angebot der Ferienbetreuung wird der GEB weiter versuchen eine Erweiterung des Angebots in Oberschleißheim zu erreichen. Die aktuellen Diskussionen zur Bildungspolitik auf Bundesebene (z.B. geplantes Recht auf Ganztagsbetreuung) bestärken uns in unserer Forderung nach dem Ausbau qualitativ hochwertiger Angebote für die Familien in unserer Gemeinde.
Für die Zukunft planen wir regelmäßig in den Gemeindenachrichten über unsere aktuelle Arbeit zu berichten. Natürlich können uns alle Bürger der Gemeinde bei Fragen und Anregungen gern über folgende E-Mail-Adresse kontaktieren:

gemeinsamer.eb.osh@gmail.com
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